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Radsport ab 1. Mai - aktuelle Infos

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Radsport ab 1. Mai - aktuelle Infos

Aktuelle Vorkehrungen und Maßnahmen

Mit dem heutigen Tag (1. Mai)  sind Lockerungen der Covid-19 Maßnahmen gültig, was RadsportlerInnen unter besonderen Vorkehrungen eine Wiederaufnahme des Trainings erlaubt.  Einen Überblick über die besonderen Vorkehrungen und Maßnahmen für eine Wiederaufnahme des Trainings sowie FAQs zum Thema findet ihr im Folgenden. 

  

Radsportliches Training ist zur Aufrechterhaltung der körperlichen Gesundheit und Leistungsfähigkeit gewünscht und sinnvoll, die jeweiligen Hygienemaßnahmen und Sicherheitsabstände sind immer einzuhalten. 

Ab 1. Mai 2020 gelten für das Radsporttraining auf Straßen und Wegen: 

  • • Gegenüber anderen Personen ist im Alltag immer ein Abstand von zumindest 1m, der Abstand beim Sport ist durch das Ministerium noch unklar, die Regelungen werden so schnell wie möglich nachgereicht. In der Zwischenzeit wird die Einhaltung ausreichender bzw. größerer Abstände empfohlen. 
  • • Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein, Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht größer als 5 Kinder plus Trainer:innen. 
  • • Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können. 
  • • Ein Vereinstraining mit Kindern unter 6 Jahren ist noch nicht erlaubt, da diese die Sicherheitsabstände nicht einhalten können. Trainieren Vereinstrainer nur mit einem Kind unter 6 Jahren ist dies möglich, weil die Trainer:in auf die Einhaltung der Abstände achtet. 
  • • Gelände, Strecke sowie Dauer und Intensität der Trainingsfahrt dürfen das Sturz- und Verletzungsrisiko nicht erhöhen. 
  • • Mund-Nasen-Schutzmaske und Einweghandschuhe mitführen. 
  • • Auch auf Pumptracks ist die Einhaltung eines größeren Abstandes wichtig, dies ist bei der Einteilung und dem Wechsel zwischen Sektionen zu beachten. 

Andere Outdooranlagen wie Bikeparks können ab 15. Mai unter Beachtung der Hygienemaßnahmen, Sicherheitsabstände und 10 Personenregel öffnen. Die Bikeparkbetreiber haben für die Einhaltung dieser Bestimmungen Sorge zu tragen, entsprechende Areale und Sektionen zu kennzeichnen und diese auch zu überwachen. 

Hier finden sie eine 1-seitige Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen zum Radsporttraining aus der StVO und dem Forstgesetz. 

Speziell für jene, die das Fahrrad nun mehr als früher für Freizeitaktivitäten nutzen, möchte der ÖRV in Zusammenarbeit mit der NÖ-Tourismuswerbung wichtige Verhaltensregeln beim Radfahren in Erinnerung rufen: 

Fair Play Regeln beim Mountainbiken: 

1) Fahren auf halbe Sicht mit kontrollierter Geschwindigkeit! 

2) Beachten der Straßenverkehrsordnung! 

3) Rücksichtnahme auf andere Waldbenutzer! 

4) Vorsicht auf Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr! (Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz) 

5) Rücksichtnahme auf Sauberkeit in der Natur! 

6) Ausrüstungskontrolle und Tragen von Helmen! 

7) Radfahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist illegal. Beachten von Fahrverboten und Sperren! 

8) Respektvoller Umgang mit Grundbesitzern, Jagd- und Forstpersonal! 

9) Benutzung der MTB-Routen auf eigene Gefahr! 

10) In NÖ ist die Benützung der markierten MTB-Routen nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet: März & Oktober: 9 - 17, April & September: 8 – 18 und Mai bis August: 7 - 19 Uhr. Die vorübergehend durch die Wegehalter gesperrten Bikerouten in NÖ sind ab 1. Mai wieder befahrbar. 

Allgemeine Verhaltensregeln zum Radfahren und Mountainbiken 

Um das Unfall- und Verletzungsrisiko zu minimieren: 

  • • Nur legale und geöffnete Strecken, MTB-Routen oder MTB -Trails benutzen! 
  • • Mindestens Helm und Handschuhe tragen (Verletzungsgefahr Kopf und Hände minimieren)! 
  • • Serviciertes und intaktes Mountainbike oder Fahrrad benutzen. Quick-Check vor jeder Abfahrt: Reifendruck prüfen, Bremsfunktion, Schnellspanner checken, Sitz des Helms okay? 
  • • Dem Leistungs-Niveau und Fahrtechnik-Niveau entsprechende Strecken nutzen! 
  • • Zusätzlich Schutzausrüstung (Protektoren) an die Schwierigkeit der Strecken angepasst tragen! 

Zusätzliche COVID-19-Vehaltensregeln: 

  • • Ausreichender Seitenabstand beim Überholen, Begegnen, Pause etc.; Nebeneinanderfahren nur wo erlaubt! 
  • • Mund- und Nasen-Schutzmaske mitführen 
  • • Desinfektionstücher mitführen (Erste-Hilfe-Maßnahmen) 
  • • Vor und nach der Ausfahrt Lenker mit Brems/Schalthebeln und Vorbau reinigen od. desinfizieren 

Haben sie Spaß am Radfahren? Dann buchen sie einen Radkurs oder einen Radtrainer, um so zum Beispiel ihre Fahrtechnik noch weiter zu verbessern. Dann wird der Spaßfaktor noch größer und auch die Sicherheit! 

Die ÖRV-BikeCARD bietet einen Versicherungsschutz bei allen Radsportaktivitäten: https://www.radsportverband.at/index.php/bike-card 

Die entsprechende Verordnung ist hier zu finden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html

FAQ: Corona-Virus & Radsport (Update 30/04/2020), geänderte Bestimmungen gelten ab 1. Mai 2020 

Spezielle FAQ zum Thema Radsport und COVID19-Maßnahmen (Anmerkung: Bestimmungen noch unvollständig wegen ausstehender Regelungen des Ministeriums) 

Q: Wie sieht dzt. der Fahrplan der Bundesregierung für Lockerungen der allgemeinen Sport-Beschränkungen im Kampf gegen das Corona-Virus, COVID-19 bzw. SARS-CoV-2, aus? 

A: Mit 1. Mai wird das Betretungsverbot für Sportstätten (Outdoor) geändert und damit auch Freizeitsportlern ein Zugang zu Sportstätten möglich sein. 

Seitens des Sportministeriums fehlen aber mit Stand 30. April 17 Uhr die wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Abstände im Sport, deshalb ist der ÖRV leider noch nicht in der Lage ab 1. Mai geltende Verhaltensregeln für alle Radsportbereiche zu erstellen. Sobald der ÖRV diese Bestimmungen kennt werden die Verhaltensregeln ergänzt und aktualisiert, sowie auf der ÖRV-Website veröffentlicht und per Newsletter versandt. 

Q: Wann können z.B. unsere Vereine wieder mit Radtrainings beginnen? 

A: Mit 1. Mai sind die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und sportliche Aktivitäten auch in Gruppen von bis zu 10 Personen möglich. Bei Gruppenaktivitäten ohne höhere körperliche Anstrengungen (wie Yoga etc.) reicht jedenfalls der im Alltag gültige 1m Sicherheitsabstand. 

Im Vereinstraining sollten Gruppen mit Kindern im Volksschulalter nicht größer als 5 Kinder plus Trainer/innen sein, um so die Einhaltung der Sicherheitsabstände besser kontrollieren und einhalten zu können. 

Vereinstraining mit Kindergruppen im Kindergartenalter sollte, wegen der fehlenden Möglichkeit die Abstände mit diesen jungen Kids einzuhalten, noch nicht durchgeführt werden. 

Q: Kann ich als BikeGuide wieder geführte Biketouren und Radtrainings anbieten? 

A: Mit 1. Mai sind die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und die Teilnahme an diversen sportlichen Aktivitäten auch in Gruppen von bis zu 10 Personen möglich. Gerade auf MTB-Strecken ist die Einhaltung "von größeren Abständen” möglich und damit sind Biketouren jedenfalls möglich. Auch bei Fahrtechniktrainings etc. ermöglichen die durch das Sportgerät selbst entstehenden 

Abstände zu den anderen Trainierenden fast alle Übungen, Übungen wie „Abklatschen bei Begegnung, Anlehnen, Hand am Lenker der Nachbarn“ etc. dürfen nicht durchgeführt werden. 

Q: Wie könnte ein, zumindest eingeschränkter, Rennbetrieb aussehen? 

A: Der ÖRV und die Gruppe “Restart-Cycling-Austria" bearbeiten gerade verschiedene Möglichkeiten ab Juli Zeitfahrcups und ähnliches anzubieten. 

Q: Ab wann darf auch in Bikeparks u. Ä. wieder gefahren werden? 

A: Die Benutzung von Pumptracks und ähnlichen Anlagen ist mit Wegfall des Sportstättenbenutzungsverbots ab 1. Mai möglich, Sicherheitsabstände gemäß Verhaltensregeln Radsport sind einzuhalten. 

Die Bikeparks sollten mit Einhaltung der gültigen Sicherheitsabstände ab 15. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen. Zu beachten wird nach derzeitigem Stand sein, dass sich in einem Trainingsareal maximal 10 Personen gleichzeitig befinden und die jeweiligen Si-Abstände und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Der ÖRV erarbeitet dafür in Zusammenarbeit mit Betreibern (NÖ-Tourismus, Outdoor-Elements etc.) bereits Verhaltensregeln und wird diese, vorausgesetzt der Genehmigung durch das Sport- bzw. Gesundheitsministerium veröffentlichen. 

Q: Finden die Trainerkurse wie geplant statt? 

A: Die BSPAs haben die Eignungsprüfungen im April als „Heimaufgabe mit Selbstfilmung“ durchgeführt. Erste Kursteile im Mai werden als Fernunterricht durchgeführt und ab Juni starten weitere Kursteile dann bereits wie geplant. Auch die Verfügbarkeit von Hotels oder der BSFZ führte zu einigen zeitlichen Verschiebungen. 

Die seitens ÖRV für Sommer ausgeschriebenen D1-Trainer-Kurse sollten wie geplant stattfinden können. Ob die für 8. November geplante Trainerfortbildung in Salzburg in irgendeiner Weise von Einschränkungen betroffen sein wird kann noch nicht abgeschätzt werden. 

Q: Warum soll ich Teile meines eigenen Rades desinfizieren, auch wenn ich es nur selbst verwende? 

A: Das liegt in der Eigenverantwortung und Beurteilung der Radsportler/innen, je nachdem wo ich mit dem Rad fahre. Bin ich allein im Wald unterwegs, wo keine anderen Personen sind, wird es keine Übertragungsmöglichkeiten geben. Fahre ich aber z.B. auch auf belebteren Rad-/Gehwegen, weiß ich nicht, ob nicht jemand vor mir gerade mit Niesen/Husten etc. eine kleinere mit Viren kontaminierte Luftwolke ausgestoßen hat, aus der sich dann Viren eventuell für längere Zeit auf feucht geschwitzten Stellen meines Rades halten. Deshalb sollten, je nachdem wo Rad gefahren wird, speziell die Teile unseres Rades die wir beim Fahren und auch beim Schieben des Rades berühren, entweder desinfiziert oder das komplette Rad gewaschen werden. 

Wenn das Rad mit herkömmlichen Radreinigungsmitteln gewaschen wird, ist das gleich effizient wie das Händewaschen mit Seife – die Virushülle wird dabei zerstört. Es ist also nicht notwendig, Ledersattel etc. mit alkoholischen Desinfektionsmitteln zu besprühen und sie so eventuell zu beschädigen. 

Wird das Rad anderer Personen verwendet, die nicht mit mir im gleichen Haushalt wohnen, sollten die Teile des Rades, die ich angreife immer desinfiziert oder gewaschen werden. 

Q: Wie komme ich zu einem „Corona-Test“? 

A: Am besten beim Hausarzt nachfragen, wo es den PCR-Test zum Nachweis einer aktiven Infizierung mit Nasen-/Rachenabstrich oder das Test-Kit dafür gibt und auch mit dem Arzt besprechen, ob bzw. warum man ihn braucht. Mit dem Hinweis auf die Spitzensportregelung sollte auch auf die rasche Auswertungsnotwendigkeit innerhalb max. 24 Stunden hingewiesen werden. 

Seitens Österreichischer Radsportverband ÖRV werden dzt. keine Tests vorgeschrieben, durchgeführt und damit auch nicht finanziert. 

Updates der FAQ durch den ÖRV erfolgen immer in den Tagen nach den 2-Wochen-Schritten der Bundesregierung und der Beurteilung und Umsetzung für den Radsport im ÖRV und durch die Arbeitsgruppe "Re-Start Cycling Austria". 



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